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Am 11. Februar trafen wir uns mit unserer Sozialkundelehrerin Frau Hornig vor dem Hofer Justizgebäude. Nach einem gründlichen Sicherheitscheck gleich am Eingang des Justizgebäudes besuchten wir die Verhandlungen von Frau Richterin Kayser. Außerdem waren noch die Frau Staatsanwältin und eine Protokollantin im Gerichtssaal anwesend.
Dem Angeklagten der ersten Gerichtsverhandlung warf die
Staatsanwaltschaft „Unerlaubte Vermögensbeschaffung“ vor.
Der Angeklagte hatte vor einem Jahr 1121€ Arbeitslosengeld vom Staat
erhalten, obwohl er zu zum diesem Zeitpunkt schon wieder arbeitete und
das nicht gemeldet hatte. Der LKW Fahrer wurde deswegen schon in einer
früheren Verhandlung dazu verpflichtet das Geld zurückzuzahlen. Da er
die Strafe nicht pünktlich beglichen hatte, wurde der Mann heute wieder
vorgeladen und versuchte zuerst mit Kontoauszügen zu belegen, dass er
seine Schuld schon beglichen hätte. Leider nicht alles und nicht
rechtzeitig. Er versuchte immer wieder die Schuld auf seine Frau zu
schieben, da er als Fernfahrer oft nicht zu Hause sei und seine Ehefrau
die finanziellen Dinge regeln müsste. Die Richterin hört ihm aufmerksam
zu, doch seine Ausreden ließ sie nicht gelten. Nach der Aussage des
Angeklagten besprach sie sich kurz mit der Staatsanwältin und Beide
kamen zu der Vereinbarung, dass der Angeklagte noch einmal die Chance
bekommen sollte das Geld zurückzuzahlen. Er wurde eindringlich ermahnt
diesmal zu verlässig zu bezahlen, da ihm sonst ein größeres Verfahren
drohen werde. Dieser LKW Fahrer hatte sozusagen noch einmal Glück! Man
kann nur hoffen, dass er das Geld (40€ Monatsraten) immer zahlen kann.
Nach der Verhandlung blieb uns etwas Zeit Frau Kayser Fragen zu stellen.
Frau Kaiser schilderte uns ihr Jurastudium und die möglichen
Berufsfelder und Aufgabenbereiche die man als Jurist ausüben kann.
Außerdem erkundigten wir uns, warum der Angeklagte ohne Verteidiger
erschien war. Frau Kaiser erklärte, dass bei kleinen Verhandlungen wie
dieser es sich die Angeklagten meistens nicht leisten könnten einen
Anwalt zu bezahlen. Bei größeren Prozessen bekommen die Angeklagten
jedoch einen Pflichtverteidiger.
<klick vergrößert> Beim zweiten Fall handelte es sich um Unfallflucht. Ein junger Mann fuhr
auf dem Kauflandparkplatz in Münchberg einer Frau ans Auto und
anschließend ohne anzuhalten nach Hause. Diesmal war auch ein
Verteidiger mit erschienen. Der Angeklagte schilderte seine Version des
Zusammenstoßes und behauptete, dass er weder etwas gehört noch etwas
gespürt habe und deswegen gleich weiter gefahren sei. Daraufhin stellt
die Richterin Fragen, ob der Mann laut Radio gehört hätte oder wie das
Wetter war. Anschließend wurde seine Unfallgegnerin befragt und diese
schilderte den Unfall ähnlich, nur mit dem Unterschied, dass sie den
Aufprall gespürt und ein Quietschen wahrgenommen hatte. Der 3. Befragte
war ein zufälliger Beobachter der Szene. Er beschrieb den Unfall ähnlich
wie die Frau und meinte, dass der Angeklagte den „Aufprall“ hätte
merken müssen. Die Richterin bat alle Beteiligten nach vorne zu sich an
den Richtertisch, um an einer Lichtbildtafel den Unfallhergang schildern
zu lassen. Das führte zu keinem Resultat und Frau Kaiser entschied die
Autos von einem Gutachter untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob
der Angeklagte in der Lage war ein Geräusch oder sonst etwas von dem
Unfall wahrzunehmen.
Nach dieser Verhandlung warteten wir noch auf die Dritte – Verstoß gegen
das Rauschmittelgesetz.
Währenddessen erzählte uns die Staatsanwältin
was ihre Aufgabenbereiche in verschiedenen Prozessen sind. Wir haben
gelernt, dass nur die Staatsanwaltschaft das Recht hat anzuklagen und
dass sie eine vom Gericht unabhängige Justizbehörde ist.
Die letzte Verhandlung konnten wir nicht mehr mit ansehen, da die
Angeklagte sich zu spät in Leipzig auf den Weg nach Hof gemacht hatte.
Abschließend lässt sich sagen dass der Gerichtsbesuch für uns sehr
informativ war und wir danken Frau Hornig, dass sie für uns den Besuch
organisiert hat.
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