Wikipedia Suche


Zutritt Mitglieder






Passwort vergessen?
   Noch unregistriert?
» Zugang beantragen
 
Fehlzeiten Drucken



Seitenanfang


Zusammenfassung

Teilen Sie uns bitte vor 8 Uhr mit, wenn Ihr Kind verhindert ist, die Schule zu besuchen. Dies kann schriftlich unter Verwendung einer Krankheitsanzeige, per Fax (09281/7884-13) oder telefonisch (09281/7884-0) geschehen. Bei telefonischer Verständigung ist dem Klassleiter innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so meldet er sich im Sekretariat. Dort wird sehr fürsorglich entschieden, ob eine Ruhezeit ausreichend ist oder aber ein Erziehungsberechtigter oder ein Arzt verständigt wird. Wird der Schüler von der Schulleitung für den Rest des Tages vom Unterricht befreit, so ist für diesen Tag keine zusätzliche Entschuldigung beim Klassleiter erforderlich, gegebenenfalls jedoch für weitere anschließende Fehltage.

Nix Fernreise

Ist ein Fernbleiben vom Unterricht vorhersehbar (z.B. Familienangelegenheit, medizinische Untersuchung), so beantragen Sie bitte rechtzeitig in schriftlicher Form bei der Schulleitung eine Beurlaubung vom Unterricht. Wird ihr Antrag genehmigt, so sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich.




Seitenanfang


Entschuldigungspflicht

Grundlage für die Entschuldigungspflicht ist § 36 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO):

  1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
  2. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
  3. Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

Sollte ein Schüler während der Mittagspause erkranken und nur an der Teilnahme am Nachmittagsunterricht verhindert sein, so ist auch hierfür eine schriftliche Entschuldigung (siehe oben) notwendig, es sei denn, der Schüler lässt sich vom zuständigen Lehrer oder vom Direktorat befreien.

Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so kann er sich vom zuständigen Lehrer oder vom Direktorat für die restliche Zeit des Unterrichts oder von einzelnen Unterrichtsstunden befreien lassen. Eine schriftliche Entschuldigung ist dann nur erforderlich, wenn der Schüler auch am folgenden Unterrichtstag die Schule nicht besuchen kann.

Will ein Schüler aus einem vorhersehbaren Grund (z.B. vorher festgelegter Arztbesuch, Familienangelegenheit) dem Unterricht fernbleiben, so ist dafür eine rechtzeitige vorherige Unterrichtsbefreiung bzw. Beurlaubung (Verfahren siehe unter „Beurlaubung vom Unterricht“) einzuholen. Eine bloße Mitteilung der Eltern über den Sachverhalt genügt nicht. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Bestellung zum Arzt oder zum Zahnarzt zur Unterrichtszeit keinen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung rechtfertigt. Nur in dringenden Fällen kann davon eine Ausnahme gemacht werden.

Auf die Regelung zur Entschuldigungspflicht für Schüler der Kursphase der Kollegstufe wird hingewiesen. Insbesondere gilt bei Versäumnissen einer Schulaufgabe oder Kurzarbeit: „Ist ein Schüler an der Teilnahme an einer Schulaufgabe oder Kurzarbeit verhindert, wird als Entschuldigung ein ärztliches Attest gefordert. Andernfalls wird die Schulaufgabe oder die Kurzarbeit mit null Punkten bewertet“. Vordrucke (Krankheitsanzeige, Wiedereintritt, Unterrichtsbefreiung) sind im Sekretariat der Schule erhältlich.




Seitenanfang


Beurlaubung vom Unterricht

Soll ein Schüler für mindestens einen Tag vom Unterricht freigestellt werden, ist unter genauer Angabe des Grundes eine Beurlaubung durch die Schulleitung notwendig. Beachten Sie bitte hierzu folgende Hinweise:

  1. Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden (§ 38 GSO).
  2. Eine Beurlaubung kann nur gewährt werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler einen schriftlichen Antrag an die Schule richten (§ 38 GSO).
  3. Der Antrag ist so rechtzeitig bei der Schule einzureichen, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über die Beurlaubung berücksichtigt werden kann.
  4. Versäumnisse, die durch die Beurlaubung entstehen, gehen zu Lasten des Schülers.
  5. Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen werden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt.
  6. Die Beurlaubung von Schülern kann aufgrund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Pflege oder Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist.
  7. Dagegen können Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten und Schüler grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten!


Seitenanfang


Download von Vordrucken

Wir können Ihnen drei verschiedene Formulare anbieten:

  • Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
    Seit Sep. 2003 geändertes Formular: In der neuen Version muss ergänzend erklärt werden, ob in der Zeit der beantragten Beurlaubung eine Schulaufgabe stattfindet oder nicht.
  • Krankheitsbestätigung nach mehr als 3-tägigem Fernbleiben vom Unterricht
  • Entschuldigung/Krankheitsanzeige

...jeweils in zwei verschiedenen Formaten:

  • Als Word-doc, lesbar ab Version Word95 (Vorteil: Am PC ausfüllbar).
  • Als pdf-Dokument, lesbar mit dem weitverbreiteten Acrobat-Reader.
 
Home arrow Infothek arrow Fehlzeiten